Ob man in der Pension dazuverdienen darf, kommt darauf an, welche Artwork von Pension man bezieht. Bei einer vorzeitigen Alterspension wie Korridorpension, Langzeitversichertenpension oder Schwerarbeitspension ist ein Zuverdienst nur maximal bis zur Geringfügigkeitsgrenze möglich. Bei einem höheren Verdienst fällt die Pension zur Gänze weg. Bei einer Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension darf zwar, wenn es körperlich überhaupt möglich ist ,mehr als die Geringfügigkeitsgrenze dazuverdient werden, ab einem gewissen Grenzbetrag wird allerdings nur mehr eine Teilpension ausbezahlt.
Zur normalen Alterspension darf unbegrenzt dazuverdient werden. Das bedeutet egal wieviel jemand noch zusätzlich zu seiner Alterspension dazuverdient, die Pensionshöhe wird nicht gekürzt. Man muss additionally nicht zwingend sein Dienstverhältnis lösen, um in Alterspension gehen zu können. Aber Achtung: Es gibt dann zwei Einkommen, die Pension und das Erwerbseinkommen. Das kann zu einer nicht unwesentlichen Steuernachzahlung führen. Wer seine ungefähre Pensionshöhe und die Höhe des Zuverdienst kennt, kann sich von unsere Kolleg:innen in der Abteilung Steuerrecht beraten lassen, wieviel man ca. für das Finanzamt beiseitelegen sollte.
Pensionsversicherungsbeiträge bei Zuverdienst
Wer über der Geringfügigkeitsgrenze verdient ist voll pflichtversichert und muss auch Beiträge in die Pensionsversicherung einzahlen. Das gilt auch für Pensionistinnen. Aufgrund der einbezahlten Pensionsversicherungsbeiträge erhält der Pensionist/die Pensionistin im folgenden Kalenderjahr allerdings einen sogenannten besonderen Höherversicherungsbetrag zusätzlich zur Pension. Als Anreiz für eine Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension übernimmt der Bund seit 1. Jänner 2024 bei einem Einkommen bis 1.036,88 Euro, das ist die doppelte Geringfügigkeitsgrenze, den Pensionsversicherungsbeitrag. Für das Jahr 2024 bedeutet dies eine Beitragsübernahme bis zu einer Höhe von 106,28 Euro monatlich.
Sendungshinweis:
„Radio Wien am Vormittag“, 2.5.2024
Wer eine sehr geringe Pension hat, erhält bis zu einem gewissen Richtsatz eine sogenannte Ausgleichszulage dazu. Man spricht dann oft auch von einer „Mindestpension“. Wer eine Ausgleichszulage bezieht, muss beachten, dass jeglicher Zuverdienst an die Ausgleichszulage angerechnet wird, auch wenn dieser unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt.
Weiterarbeiten trotz Pensionsanspruch
Es gibt die Möglichkeit des sogenannten Pensionsaufschubs. Wer die Voraussetzungen für die Alterspension zwar erreicht hat, aber vorerst auf den Bezug verzichtet, die Pension additionally aufschiebt, bekommt professional aufgeschobenes Jahr zusätzlich 5,1 Prozent Aufschubsbonus zu seiner Pension. Wenn man berücksichtigt, dass weiterhin auf das Pensionskonto einbezahlt wird und dieses auch mit Jahreswechsel aufgewertet wird und dann noch den Aufschubsbonus hinzurechnet, kann ein Jahr Aufschub schon rund 10 Prozent mehr Pension bringen.
Ein weiterer Pluspunkt ist, dass für die Zeit des Aufschubs nur die halben Pensionsversicherungsbeiträge vom Gehalt abgezogen werden. Man hat daher ein rund 5 Prozent höheres Nettogehalt.
Den Aufschubsbonus kann man maximal für drei Jahre erhalten. Länger als drei Jahre die Pension aufzuschieben macht daher keinen Sinn, spätestens dann sollte man die Pension betragen. Weiterarbeiten ist ja dennoch möglich.
Was zahlt sich eher aus? Die Pension beziehen und dazuzuverdienen oder die Pension aufzuschieben?
Besseres Modell ist individuell
Was sich eher auszahlt ist schwer zu sagen und sehr individuell. Man muss sich die Frage stellen, ob man lieber zum aktuellen Zeitpunkt mehr Geld zur Verfügung haben möchte, additionally Pension plus Erwerbseinkommen, oder ob man bereit ist auf einen Anspruch zu verzichten, um später eine dauerhaft höhere Leistung zu beziehen. Ob sich der Verzicht auszahlt, hängt letztlich davon ab, wie lange man die Pension beziehen kann und das kann man nicht vorhersehen. In vielen Fällen amortisiert sich der Pensionsaufschub nach rund 8 bis 9 Jahren Pensionsbezug.
Um die Entscheidung zu erleichtern kann man sich bei der Pensionsversicherungsanstalt eine Vergleichsberechnung einholen, auf er ausgewiesen ist, wie hoch die Alterspension zum frühestmöglichen Stichtag ist und wie hoch sie wäre, wenn man zum Beispiel drei Jahre aufschiebt. Ebenso sollte man den steuerrechtlichen Aspekt abkläre, additionally wie hoch die Nachzahlung beim Finanzamt wäre, wenn man Pension und Erwerbseinkommen bezieht.