Lebensversicherungen zählen zu den wichtigsten und am häufigsten abgeschlossenen Versicherungsprodukten in Deutschland. Zwei Arten von ihnen sind auf dem Markt: Risikolebensversicherungen und Kapitallebensversicherungen. Besonders Letztere waren für die Sparer in den vergangenen Jahren wenig attraktiv, weil die Zinsen so niedrig waren. Welche von ihnen auch heute noch wichtig ist und wie mit alten Verträgen umzugehen ist, erklären Experten.
Risikolebensversicherung: Die Risikolebensversicherung ist darauf ausgerichtet, im Todesfall des Versicherten eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen auszuzahlen. Sie dient primär dem finanziellen Schutz der Familie oder anderer Personen. „Kommt es zum Todesfall, können die Hinterbliebenen dennoch das Haus abbezahlen und die Kinder können ihr Studium fortsetzen“, sagt Hermann-Josef Tenhagen, Finanzexperte und Chefredakteur des On-line-Ratgebers finanztip.de. „Die Risikolebensversicherung empfehlen wir immer“, fügt er hinzu.
Das Plus bei Risikolebensversicherungen: Sie sind kostengünstig, weil sie keine Sparanteile haben und es gibt verschiedene Optionen hinsichtlich Laufzeit und Absicherung. „Die Laufzeit kann so vereinbart werden, dass die Versicherung endet, wenn andere Rentenansprüche greifen oder die Kinder auf eigenen Beinen stehen“, sagt Katharina Lawrence, Referentin Finanzdienstleistungen von der Verbraucherzentrale Hessen. Die zeitliche Begrenzung ist sinnvoll, denn die abgesicherten Risiken sind irgendwann nicht mehr da. Nachteilig bei Risikolebensversicherungen ist, dass kein Kapital aufgebaut wird. Falls man das Ende des Vertrags erlebt, verfallen sie. Nach Ende gibt es entsprechend auch keinen Schutz.
Kapitallebensversicherungen: Die Kapitallebensversicherung kombiniert den Todesfallschutz mit dem Sparen. Ein Teil des Beitrags wird zur Risikoabsicherung verwendet, während ein anderer Teil kapitalbildend angelegt wird. Am Ende der Laufzeit oder beim Tod des Versicherten erhalten die Begünstigten oder der Versicherte das angesparte Kapital sowie Überschussbeteiligungen ausgezahlt.
Während Kapitallebensversicherungen früher eine der gängigsten Altersvorsorgen waren, haben sie in den vergangenen Jahren an Zuspruch verloren. „Ich würde von dieser Versicherung prinzipiell abraten, es sei denn, sie ist verbunden mit einem Riester– oder Rürup-Vertrag“, sagt Tenhagen. Riester-Verträge könnten aufgrund der Kinderförderung, Rürup-Verträge aufgrund der Steuervorteile interessant sein. Auch ein Wohnriester könne zum Beispiel zur Sanierung etwa der Heizung genutzt werden.
Bei älteren Verträgen werden zudem bei einer regulären Auszahlung keine Steuern fällig: „Bei alten Verträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, ist die Auszahlung in der Regel steuerfrei“, sagt Tenhagen. Bei jüngeren Verträgen werden Steuern fällig. In zwei Fällen wird diese nur zur Hälfte erhoben: Wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist oder der Empfänger 60 Jahre alt, bei Verträgen ab 2012, wenn er 62 Jahre ist.
Guten Morgen, Berlin
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Fondsgebundene Lebensversicherung: Das sind Lebensversicherungen, bei denen die Beiträge des Versicherten in Investmentfonds angelegt werden. Die Rendite und damit auch die Höhe der Auszahlung ist abhängig von der Wertentwicklung dieser Fonds. „Diese Lebensversicherungen empfehlen wir generell nicht, da sie weniger attraktiv sind als andere Geldanlagemöglichkeiten am Markt“, sagt Tenhagen.
Kritik an Lebensversicherern: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat die Lebensversicherer im vergangenen Jahr in einem Papier aufgefordert, den Kundennutzen stärker ins Visier zu nehmen. „Die Produkte müssen die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden erfüllen“, heißt es im sogenannten Wohlverhaltenspapier der Bafin. Die Anbieter müssten sicherstellen, dass ihre Produkte zumindest mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit den Absicherungsbedürfnissen oder den Renditeerwartungen ihrer Kunden gerecht werden.
Das ist in der Vergangenheit oft nicht der Fall gewesen. Grund dafür sind die hohen Kosten, die die Renditen der Kunden mindern. „Diese Kosten müssen zunächst einmal verdient werden, damit der Kunde einen Gewinn erzielt“, erklärt Bafin-Sprecher Norbert Pieper.
Im Rahmen ihrer Aufsicht beobachtet die Bafin seit letztem Jahr solche Versicherungsunternehmen, deren Effektivkosten bei kapitalbildenden Lebensversicherungen im Branchenvergleich deutlich erhöht sind beziehungsweise, die auffallend hohe Vergütungen an ihre Vertriebspartner zahlen. „Im vergangenen Jahr wurden sechs Lebensversicherer einer näheren Prüfung unterzogen“, sagt Pieper. In diesem Jahr kämen vier weitere Versicherer dazu. „In Einzelfällen konnten so bereits Verbesserungen zugunsten der Kunden erreicht werden.“ Welche Unternehmen aktuell geprüft werden, wollte der Bafin-Sprecher nicht mitteilen. Die Süddeutsche Zeitung hatte kürzlich berichtet, dass die Versicherung Generali vermeintlich überhöhte Kosten an die Kunden zurückerstatten musste.
Lebensversicherung kündigen: Wegen mangelnder Renditeaussichten wurden in den vergangenen Jahren viele Kapitallebensversicherungen gekündigt. Tenhagen warnt davor, dies ohne Beratung zu tun. „Ich würde mich auf jeden Fall vorher beraten lassen – zum Beispiel bei einer Verbraucherzentrale“, sagt er. In einigen älteren Verträgen gibt es zum Beispiel Formfehler, die es ermöglichen, diese auch heute noch zu widerrufen. Stichwort: Widerrufsjoker.
In vielen Fällen wirkt sich die Kündigung sehr nachteilig für den Versicherungsnehmer aus: Der Rückkaufswert ist weit niedriger als erwartet, der Versicherer berechnet Abschluss- und Vertriebskosten sowie einen Stornoabschlag, Steuern werden fällig. „Günstiger kann es sein, den Vertrag beitragsfrei zu stellen“, sagt Tenhagen. Dies ist meist nur für einen begrenzten Zeitraum möglich. Alternativen sind, die Dynamik zu reduzieren, additionally weniger Beiträge zu zahlen oder die Prämien zu reduzieren. Dann sinken aber ebenfalls die Leistungen im Todesfall sowie die Ablaufleistung.
Verkauf auf dem Zweitmarkt: Laut der Verbraucherzentrale gibt es Chancen, einen Ankäufer für einen Lebensversicherungsvertrag zu finden, wenn der Rückkaufswert der Police mindestens 10.000 Euro beträgt und die verbleibende Vertragslaufzeit nicht 15 bis 25 Jahre übersteigt. „Professionelle Policenankäufer bieten Kaufpreise an, die zwischen ein bis maximal 15 Prozent über dem Rückkaufswert des Versicherers liegen können, aber lassen Sie sich nicht auf Ratenzahlungen ein“, sagt Lawrence, „wenn überhaupt, sollte die Police nur gegen Money verkauft werden.“ Der Markt bezieht sich aber nur auf Kapitallebensversicherungen. Alle anderen Produkte wie Riester- oder Rürup-Rentenversicherungen, oder Lebensversicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung werden nicht aufgekauft.